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Vertretungsunterricht

Die Grundschule „In der Wüste“ stellt für alle Kinder ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr sicher (Verlässliche Grundschule).

Erkrankt eine Lehrkraft, wird der Unterricht durch eine Kollegin / einen Kollegen oder eine/n Pädagogische/n Mitarbeiter/in vertreten.

Förder- und Forderunterricht außerhalb der Betreuungszeiten wird in der Regel nicht vertreten. Die betroffenen Kinder gehen entweder nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause oder werden in den Horträumen betreut.

Erkrankt eine Lehrkraft im Laufe der Unterrichtszeit und kann keine Kollegin den Unterricht übernehmen, kann die betroffene Lerngruppe auf die Parallelklassen aufgeteilt oder im Rahmen von Wochenplan-, Stations- oder Stillarbeit von einer Lehrkraft der Nachbarklasse mit beaufsichtigt werden.

Fällt eine Lehrkraft längerfristig aus, unterstützen die Kollegen der Parallelklassen die Vertretungskraft bei inhaltlichen und pädagogischen Problemen, um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten. Die Schulleitung informiert betroffene Kollegen über die Erkrankung einer Lehrkraft und bespricht den Vertretungsplan mit ihnen.

 

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